Pot Vaudois 1822 - Vaudoise 1822

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Reglement des « Pot Vaudois 1822 » und der « Vaudoise 1822 »

  1. Die Verwendung des Waadtländer Pot 1822 (kurz Pot genannt) und der Flasche ist ausschliesslich den im Kanton Waadt abgefüllten Waadtländer AOC-Jahrgangweinen vorbehalten.
     
  2. Das Waadtländer Rebbau- und Weinmuseum ist im Besitz des Urheberrechts der Modelle. Es hat der Vereinigung "Le Pot Vaudois" die Organisation der Herstellung und des Vertriebs anvertraut. Es erhebt eine gemeinsam mit der Vereinigung festgesetzte Abgabe. Für die Herstellung übernimmt es keinerlei Verantwortung.
     
  3. Die Vereinigung setzt den Verkaufspreis fest unter Berücksichtigung des Selbstkostenpreises, der Abgabe, der Organisationskosten sowie der unter Umständen aus der Promotionsentwicklung der Waadtländerflaschen entstehenden Unkosten. Der eventuelle Überschuss kommt der Vereinigung, gegebenenfalls dem Rebbauund Weinmuseum zugute. Die Vereinigung ist ein rein funktionelles Organ und übernimmt keinerlei Verantwortung.
     
  4. Jeder Waadtländer Produzent oder Selbstkelterer darf diese Hohlmasse verwenden, sofern er obige Regeln sowie die Entschlossenheit zur Aufwertung der Waadtländer Weine respektiert, die diese Realisierung beflügelt. Er kommerzialisiert die Flasche in eigener Verantwortung. Die Nichtbeachtung einer der in den Artikeln 1 bis 4 festgelegten Bedingungen führt im folgenden Jahr zu einem Lieferungsstop.
2017 souscription bouteille.pdf
Association du pot vaudois 1822 - info@vaudoise-1822.ch